Kostenträger

Wer bezahlt mein Hilfsmittel?

Wir haben den Durchblick im Versicherungs-Jungle!

Gerne beraten wir Sie individuell bei uns im Geschäft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Hilfsmittel bestenfalls von welchem Kostenträger übernommen werden!

Krankenkasse Grundversicherung

Von der Grundversicherung werden Hilfsmittel, die in der vom Bund festgelegten Mittel- und Gegenstandsliste aufgnommen sind ganz oder anteilmässig übernommen. Wichtig, der Arzt muss das benötigte Hilfsmittel verordnen! 

Link Arztrezept

Welche Produkte, Höchstbetrag sowie Kontingent können Sie der Liste unter folgendem Link entnehmen:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Mittel-und-Gegenstaendeliste.html

Krankenkasse Zusatzversicherung

Nicht alle Hilfsmittel, die benötigt werden, sind in der Mittel- und Gegenstandsliste enthalten. In diesem Fall kann es sein, dass die Zusatzversicherung der Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt.

Die Kostenbeteiligung ist bei jeder Zusatzversicherung anders, je nach Versicherungsmodell und Verordnung des Arztes. Es ist auf jeden Fall lohnenswert bei der Zusatzversicherung nachzufragen oder Quittungen einzuschicken.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Beteiligt sich mit CHF 900.- alle fünf Jahre pauschal am Rollstuhlkauf (oder -miete), wenn vom Arzt verordnet.

Bei folgenden medizinisch indizierten und gesetzlich entsprechenden Bedingungen haben Sie Anrecht auf eine Spezialversorgung mit einem Pauschalbetrag der AHV von Fr. 1'840.- und bei zusätzlicher akuter Dekubitusgefahr von CHF 2'200.-: Die Fortbewegung in einem einfachen Rollstuhl ist nicht möglich. Zudem trifft eine oder mehrere folgender Bedingungen zu:

  1. Körpergewicht über 120 kg.
  2. Körpergrösse über 185 cm oder unter 150 cm.
  3. Freies Sitzen nicht möglich.
  4. Hemi- oder Tetraplegie.
  5. Amputationen und / oder Kontrakturen.

Link Anmeldung Hilfsmittel der AHV

Invalidenversicherung (IV)

Alle von der IV gelisteten Hilfsmittel, die einfach, zweckmässig und vom Arzt verordnet sind wie z.B.: Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Elektromobil, div. Anpassungen in der Wohnung, usw. jedoch keine Inkontinenz-Produkte. Die Invalidenversicherung übernimmt lediglich Hilfsmittel für Patienten/innen die im erwerbsfähigen Alter sind oder aber bereits im erwerbsfähigen Alter eine Kostengutsprache für ein Hilfsmittel hatten (Besitzstand).

Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag für ein Hilfsmittel bei der Invalidenversicherung.

Link Ärztliche Verordnung Rollstuhl

Stiftungen

Übernehmen teilweise Kosten, wenn die IV eine Übernahme abgelehnt wie z.B.: für Sport-/Therapiegeräte, zusätzliche Hilfsmittel, die mehr als einfach und zweckmässig sind.

Unfallversicherung

Infolge eines Unfalls übernimmt die SUVA die Kosten eines Hilfsmittels wenn durch den Arzt verordnet (Link Arztrezept). Auch vom Arzt verordneten Hygieneartikel können übernommen werden. Gerne helfen wir Ihnen beim Antragsverfahren für ein Hilfsmittel bei der Unfafllversicherung.